Straf-Rechtsschutz
Der Straf-Rechtsschutz ist die passende Ergänzung zum Kompakt-Rechtsschutz. Er schütz Sie vor sehr hohen Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Das gilt auch für Vorsatztaten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
• Ihre Neugründung kann bis zu 20 Prozent Nachlass ermöglichen
• 10 Prozent Nachlass in Verbindung mit Kompakt-Rechtschutz
• Kostenübernahme auch bei Vorsatztaten, wenn Sie nicht verurteilt wurden