Bauherrenhaftpflicht
Die Risiken beim Bau eines Hauses werden bei Schadenfällen nicht nur von dem aufführenden Unternehmen getragen.
Auch der Bauherr kann für zur Rechenschaft gezogen werden.
Beispiele:
- Ein Fußgänger stolpert über auf dem Gehweg liegendes Baumaterial
- Freunde und Bekannte verletzen sich während des Besuchs auf der Baustelle
- Aufgrund nicht ausreichender Gefahrenhinweise kommt es auf dem Baugrundstück zu Unfällen (nicht abgedeckte Keller- und Lichtschächte sowie Baugruben)
Die Gothaer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert z.B.:
- die gesetzliche Haftpflicht des Kunden als Bauherr des im Versicherungsschein bezeichnetes Baus
- der Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- Die Senkschäden sind mitversichert
- auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk ist mitversichert